ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ONE FOR ALL - Events and more
§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich ONE FOR ALL (nachfolgend OFA genannt) widmet sich der Erfüllung von Booking-, Managern- und anderen Vermittlungsverträgen mit größtmöglicher Sorgfalt und objektiver Wahrnehmung der Interessen der Auftraggeber im Rahmen der allgemeinen anerkannten Grundsätze und Gebräuche. Die Tätigkeit von OFA umfasst die Vermittlung und Durchführung von Auftritten für Künstler und Veranstalter. Grundlage bildet der zwischen dem Auftraggeber und der OFA geschlossene Vertrag. Dieser legt den Leistungsumfang und die Vergütung fest und ist im Übrigen zwischen den Vertragspartner frei verhandelbar.
§ 2 Vertragsdauer und Kündigung Vertragsdauer und Kündigungsregelungen richten sich grundsätzlich nach den Vorgaben des jeweiligen Vertrages.
§ 3 Vergütung Die Vergütung richtet sich nach den gesonderten Regelungen des Vertrages und wird individuell vereinbart. Werden von OFA Leistungen erbracht, die nicht im üblichen Leistungsumfang des jeweiligen Vertrages enthalten sind bzw. für die ein gesonderter Auftrag erteilt wurde, so ist diese Leistung, soweit keine gesonderte Vereinbarung über die Vergütung vorliegt, im verkehrsüblicher Höhe zu vergüten. Hierüber wird OFA eine gesonderte Rechnung an den Auftraggeber stellen, die ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig ist. Zahlungen sind grundsätzlich bargeldlos auf ein von OFA benanntes Konto zu leisten.
§ 4 Aufrechnung/Zurückbehaltung Aufrechnungen und Zurückbehaltungsrechte gegenüber von Vergütungsansprüchen von OFA, soweit die zur Aufrechnung gestellte Forderung oder das geltend gemachte Zurückbehaltungsrecht nicht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 5 Haftung OFA haftet nicht bei fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft nicht die Ansprüche des Leistungsempfängers aus Produkthaftung. Weiter gilt die Haftungsbeschränkung nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Leistungsempfängers. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Lieferungen und Leistungen durch Dritte. Ebenfalls schließen wir jegliche Verantwortung für Preisangaben, Terminzusagen sowie Verfügbarkeitsangaben durch Dritte aus.
§ 6 Gerichtsstand und anwendbares Recht Gerichtsstand ist Cartagena, Spanien.
§ 7 Teilunwirksamkeit Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand 25.02.2022 ONE FOR ALL - Events and more Pierré Hansen van Oosterzee Geschäftsführer
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